Impressum & AGB: Generator oder Anwalt?
Mein erstes Impressum hab ich mit einem kostenlosen Generator erstellt, in etwa zehn Minuten. Zwei Jahre später hab ich beim Durchgehen gemerkt, dass da noch ein Verweis auf ein Gesetz stand, das es inzwischen gar nicht mehr gibt. Kein Beinbruch, aber ein gutes Beispiel dafür, dass "einmal gemacht" bei rechtlichen Pflichtangaben nicht "für immer erledigt" bedeutet.
Was sich rechtlich geändert hat, ohne dass es viele mitbekommen haben
Seit Mai 2024 gilt nicht mehr das Telemediengesetz (TMG), sondern das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), die Pflicht zum Impressum steht jetzt in § 5 DDG statt § 5 TMG. Inhaltlich hat sich dabei kaum was verändert, aber wer noch "Angaben gemäß § 5 TMG" auf seiner Seite stehen hat, zitiert ein Gesetz, das offiziell nicht mehr existiert. Macht das Impressum nicht automatisch ungültig, ist aber ein Signal dafür, dass die Seite lange nicht überprüft wurde, und genau das ist ein beliebter Anlass für Abmahnungen. Auch das TTDSG, relevant für Cookie-Hinweise, wurde umbenannt, heißt jetzt TDDDG.
Falls du dein Impressum vor 2024 erstellt hast: kurz reinschauen und die Gesetzesverweise aktualisieren lohnt sich, auch wenn der Rest wahrscheinlich noch stimmt.
Was ins Impressum gehört
Als Einzelunternehmer oder Kleingewerbetreibender brauchst du im Kern:
- Vor- und Nachname (bei Gewerbe zusätzlich die genaue Bezeichnung, unter der du auftrittst)
- Ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)
- Eine E-Mail-Adresse
- Bei bestimmten Tätigkeiten: Angaben zur Berufshaftpflicht oder Kammerzugehörigkeit, falls zutreffend
- Deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden (als Kleinunternehmer meistens nicht nötig, wenn du keine hast)
Eine Telefonnummer ist inzwischen nicht mehr zwingend erforderlich, ein Kontaktformular oder eine E-Mail-Adresse reicht laut aktueller Rechtsprechung, solange Anfragen zügig beantwortet werden.
Generator oder doch Anwalt?
Für ein Standard-Impressum als Einzelunternehmer ohne Besonderheiten (kein Verein, keine Kapitalgesellschaft, keine besondere Berufszulassung) reicht ein seriöser Generator wie der von eRecht24 völlig aus. Das Ausfüllen dauert wirklich nur ein paar Minuten, und die Felder sind für den Normalfall vollständig.
Wo ich zu einer echten rechtlichen Prüfung raten würde: wenn du eine besondere Berufszulassung hast (z.B. reglementierte Berufe mit eigener Kammer), wenn deine Rechtsform komplizierter ist als Einzelunternehmen oder GbR, oder wenn du international tätig bist und dir nicht sicher bist, welches Recht überhaupt greift. In diesen Fällen kostet eine einmalige Prüfung durch einen Anwalt meistens deutlich weniger, als eine spätere Abmahnung dich kosten würde.
AGB: brauchst du die als Freelancer überhaupt?
Das hat mich am Anfang selbst überrascht: für die klassische B2B-Freelancer-Tätigkeit sind AGB oft gar nicht der wichtigste Baustein. AGB sind vor allem dann sinnvoll, wenn du viele gleichartige Geschäfte mit unterschiedlichen, meist unbekannten Kunden abschließt, etwa im Onlinehandel. Wenn du dagegen wie ich einzelne, individuell verhandelte Projekte mit wenigen Kunden machst, ist ein sauberer, projektspezifischer Vertrag (dazu mehr im nächsten Artikel) oft wichtiger und schützt dich konkreter als generische AGB, die im Streitfall ohnehin oft an der individuellen Vereinbarung vorbeigehen.
Ich hab trotzdem ein knappes Set an allgemeinen Geschäftsbedingungen, hauptsächlich für Standardfälle wie Zahlungsziele und Widerrufsrecht bei Verbrauchern, aber der eigentliche Schutz kommt bei mir aus dem individuellen Vertrag pro Projekt, nicht aus den AGB.
Was ich rückblickend anders machen würde
Ich hätte mir einen wiederkehrenden Termin gesetzt, mein Impressum einmal im Jahr kurz durchzugehen, statt es "einmal erledigt" abzuhaken. Bei Gesetzesänderungen wie dem Wechsel von TMG zu DDG bekommt man das nicht automatisch mit, wenn man nicht aktiv hinschaut.