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Freiberufler oder Gewerbe? Der Unterschied und was er für dich bedeutet

Im letzten Artikel hatte ich schon erzählt, dass ich vor meiner Anmeldung beim Finanzamt angerufen habe, weil ich nicht sicher war, was ich überhaupt bin. Das war kein übertriebener Servicewahn von mir, das ist tatsächlich eine der Fragen, bei denen viele am Anfang danebenliegen, und bei der es sich lohnt, es richtig zu machen statt zu raten.

Der Unterschied klingt auf dem Papier simpel: manche Tätigkeiten sind per Gesetz freiberuflich, alles andere ist gewerblich. In der Praxis ist die Grenze an einigen Stellen unscharf, und genau da wird's interessant.

Was das Gesetz als freiberuflich einstuft

Im §18 Einkommensteuergesetz steht eine Liste von sogenannten Katalogberufen: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten, Dolmetscher, Künstler, Dozenten und ein paar weitere. Wenn du einen dieser Berufe ausübst, bist du freiberuflich, ganz ohne Anmeldung beim Gewerbeamt. Du meldest dich stattdessen direkt beim Finanzamt an, über denselben Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den ich im letzten Artikel beschrieben habe.

Dazu kommt noch eine zweite Kategorie: "ähnliche Berufe", also Tätigkeiten, die den Katalogberufen in Ausbildung und Art der Arbeit vergleichbar sind. Genau hier wird's für viele knifflig. Grafikdesign etwa kann als künstlerisch und damit freiberuflich gelten, muss es aber nicht, das hängt vom Einzelfall ab, unter anderem davon, wie kreativ-gestalterisch versus schematisch-standardisiert die Arbeit tatsächlich ist. Programmierung ist ein gutes Beispiel dafür, wie unklar das werden kann: reine Software-Entwicklung wird von den Finanzämtern in der Regel als gewerblich eingestuft, komplexe Systemanalyse oder -architektur kann in Ausnahmefällen als der Ingenieurstätigkeit ähnlich gelten. Bei mir mit klassischer Webentwicklung war die Antwort eindeutig: Gewerbe.

Wenn du in so einer Grauzone steckst, mein Rat: nicht raten, sondern fragen. Entweder direkt beim Finanzamt, wie ich es gemacht habe, oder wenn du auf Nummer sicher gehen willst, bei einem Steuerberater, der sich mit deiner Branche auskennt. Eine falsche Selbsteinschätzung merkt das Finanzamt manchmal erst Jahre später, und dann wird's unangenehm nachträglich.

Was der Unterschied konkret bedeutet

Das ist der Teil, der eigentlich zählt, weil er sich direkt auf deinen Papierkram und deine Kosten auswirkt.

Gewerbeanmeldung. Nur Gewerbetreibende müssen zum Gewerbeamt, mit der Gebühr, die ich im letzten Artikel erwähnt hatte. Freiberufler sparen sich diesen Schritt komplett.

Gewerbesteuer. Das ist für mich der größte praktische Unterschied. Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer, allerdings erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro im Jahr, das ist der Freibetrag für Einzelunternehmer. Darunter zahlst du effektiv nichts, darüber wird's fällig, wobei sie in vielen Fällen über die Anrechnung auf die Einkommensteuer teilweise wieder ausgeglichen wird. Freiberufler zahlen grundsätzlich nie Gewerbesteuer, unabhängig vom Gewinn.

IHK- oder Handwerkskammer-Mitgliedschaft. Auch das hatte ich im letzten Artikel schon angesprochen: Gewerbetreibende werden automatisch Pflichtmitglied, mit entsprechendem Beitrag (oft mit Befreiung im ersten Jahr oder bei kleinem Gewinn). Freiberufler haben damit nichts zu tun, außer sie sind in einer eigenen berufsständischen Kammer organisiert, wie etwa Architekten oder Ärzte.

Buchführung. Hier gibt's einen Unterschied, der erst später relevant wird, aber wichtig ist, wenn dein Geschäft wächst: Freiberufler dürfen unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes oder Gewinns immer die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen, die simpelste Form der Gewinnermittlung. Gewerbetreibende dagegen rutschen ab bestimmten Umsatz- und Gewinngrenzen (aktuell 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn pro Jahr) in die Pflicht zur doppelten Buchführung mit Bilanzierung, das ist deutlich aufwändiger und meistens ein Grund, sich einen Steuerberater zu holen. Für die meisten Leute, die gerade erst anfangen, ist das noch weit weg, aber gut zu wissen, dass es diesen Unterschied überhaupt gibt.

Die Einkommensteuer selbst ist für beide Gruppen gleich, das war für mich am Anfang eine Verwechslung, ich dachte, Freiberufler zahlen generell weniger Steuern. Stimmt nicht, der Unterschied liegt an anderer Stelle.

Die Falle bei gemischten Tätigkeiten

Was ich vorher überhaupt nicht auf dem Schirm hatte: wenn du sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig bist, zum Beispiel du schreibst als Journalist (freiberuflich) und verkaufst nebenbei noch selbstgestaltete Produkte (gewerblich), kann unter Umständen deine gesamte Tätigkeit als gewerblich eingestuft werden, wenn der gewerbliche Teil nicht nur ein unbedeutender Nebenaspekt ist. Das nennt sich Abfärbetheorie, und sie kann dazu führen, dass selbst dein eigentlich freiberufliches Einkommen plötzlich der Gewerbesteuer unterliegt.

Die Lösung, falls du in so einer Situation bist: die Tätigkeiten sauber trennen, zum Beispiel über zwei getrennte Unternehmen oder zumindest strikt getrennte Rechnungsstellung und Buchführung. Ich bin da selbst noch nicht durchmusst, weil ich nur die eine Tätigkeit habe, aber ich kenne jemanden aus einer Freelancer-Community, bei dem genau das ein Thema war, und der hat sich am Ende eine Stunde Beratung beim Steuerberater gegönnt, um es sauber aufzusetzen. War die Ausgabe wert, sagt er.

Was ich jemandem am Anfang raten würde

Wenn du unsicher bist, in welche Kategorie du fällst: nicht selbst entscheiden und hoffen, dass es schon passt. Ein Anruf beim Finanzamt kostet dich zehn Minuten und ist kostenlos. Bei komplizierteren Fällen, gerade wenn du in einer Grauzone wie Design oder IT-Beratung unterwegs bist, ist eine einmalige Steuerberatung meistens günstiger als die Korrektur im Nachhinein, wenn sich rausstellt, dass die Einstufung falsch war.

Und falls du am Ende wie ich als Gewerbe landest: keine Sorge, der zusätzliche Aufwand hält sich in Grenzen. Es ist ein Behördengang mehr und potenziell etwas Gewerbesteuer ab einer gewissen Gewinnhöhe, aber kein Grund, sich vor der Entscheidung zu drücken.